Begleitung im Strafverfahren
Zeitpunkt
Unsere Psychosoziale Prozessbegleitung kann zu jeder Phase des Verfahrens in Anspruch genommen werden. Wir stehen Ihnen unterstützend und informierend zur Seite. Die Prozessbegleitung beginnt idealerweise vor der Anzeigenerstattung und dauert längstens bis zur rechtskräftigen Beendigung des Strafprozesses.
Vor der Hauptverhandlung
- Informationen über die Rahmenbedingungen eines Strafverfahrens wie Ablauf einer Gerichtsverhandlung
- Altersgemäßes Aufklären über die Rechte und Pflichten von Opferzeug*innen
- Begleitung zur polizeilichen Aussage oder zur Nebenklagevertretung
Während der Hauptverhandlung
- Betreuung/Begleitung der*des Opferzeug*in während der Hauptverhandlung
- Überbrückung eventueller Wartezeiten
- Begleitung nach der Aussage
Nach der Hauptverhandlung
- Informationen über den Verfahrensausgang und dessen Bedeutung
- Auf Wunsch die Vermittlung an weitere Hilfsangebote/Therapiemöglichkeiten
Auf der Webseite des Bundesministeriums der Justiz finden Sie eine Informationsbroschüre in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Polnisch, Italienisch, Spanisch, Russisch und Arabisch. Weitere Informationen zur Psychosozialen Prozessbegleitung finden Sie auf der Webseite des Serviceportals Baden-Württemberg, sowie auf YouTube einen informativen Kurzfilm des Vereins RECHT WÜRDE HELFEN zu den Aufgaben einer Psychosozialen Prozessbegleitung.
Was wir tun
Als zertifizierte Psychosoziale Prozessbegleiterinnen bieten wir Mädchen* und Frauen* nach Sexualstraftaten eine professionelle Unterstützung im Zusammenhang mit Strafanzeige, Ermittlungs- und Gerichtsverfahren an. Wir informieren über den Ablauf und mögliche Opferschutzmaßnahmen und begleiten auf Wunsch zu Terminen bei Polizei, Anwält*innen und Gericht und bereiten den Prozess nach.
Die Begleitung
Unsere Unterstützung beinhaltet dabei keine therapeutische oder rechtliche Beratung und es finden keine Gespräche über den genauen Tathergang statt. Zudem sind wir nicht berechtigt, Zeugenaussagen zu verweigern. Unser Ziel ist es, Zeug*innen im Rahmen eines Ermittlungs- und Strafverfahren zu entlasten und Ängste zu reduzieren.