Begleitung bei der Entwicklung von institutionellen Schutzkonzepten

Sexueller Missbrauch von Minderjährigen durch Erwachsene ist selten ein zufälliges Geschehen, sondern in der Regel eine geplante Tat. Institutionen, Vereine und Orte, an denen sich Kindern und Jugendliche aufhalten, streben durch Schutzkonzepte danach, Täter*innen keinen Raum für Missbrauch zu geben. Es ist wichtig, dass alle Personen in solchen Institutionen sensibilisiert werden, um nicht wegzusehen, sondern aufmerksam zu sein, sich Hilfe zu holen und/ oder unterstützend tätig zu werden. Das erfordert Fortbildungen für alle Fachkräfte, einrichtungsspezifische Handlungs- oder Notfallpläne sowie präventive Maßnahmen und Angebote Kinder und Jugendliche und ihre Erziehungsberechtigten, um ein Umfeld zu schaffen, in dem sich alle sicher und geschützt vor sexualisierter Gewalt fühlen können.

Die Implementierung eines Schutzkonzeptes erfordert Zeit, gemeinsames Engagement mehrerer Personen, eine Analyse der Gegebenheiten und eine Bereitschaft für strukturelle Veränderungen. Es bedarf auch gemeinsamer Vereinbarungen über den Umgang miteinander, damit am Ende dieses Prozesses in der Institution eine Kultur der Grenzachtung aktiv gestaltet werden kann. Die Entwicklung eines an die jeweilige Institution angepassten Schutzkonzepts ist ein wirksamer Weg, um Kindeswohlgefährdung vorzubeugen.

Wir unterstützen Ihre Initiative ein eigenes Schutzkonzept zu entwickeln, indem wir Beratung, Fortbildungen, Informationsveranstaltungen und wenn zeitlich möglich, Begleitung bei diesem Prozess anbieten.

Vereinbaren Sie ein Informationsgespräch für Ihre Einrichtung oder Verein und gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen den Weg zu einem passenden Schutzkonzept.

Hier erhalten Sie weitere nützliche Informationen
Zur Entwicklung von Schutzkonzepten bieten die Initiativen  "Kein Raum für Missbrauch" und  "Schule gegen sexuelle Gewalt" vertiefte Orientierungsmöglichkeiten. Sie basieren auf den  Leitlinien des Runden Tisches Sexueller Kindesmissbrauch.

Kosten

Fortbildungen/ Vorträge allgemein und im Rahmen der Schutzkonzeptbegleitung 

  • 90,00 Euro pro Stunde (für kleine Organisationen ist eine Kostenreduktion möglich)
  • 25,00 Euro pro Stunde (Fahrzeitpauschale) plus 0,35 Euro pro Kilometer (außerhalb Freiburgs)  
  • 50,00 Euro pro Stunde für Beratung und Planung Schutzkonzept 
  • 30,00 Euro pro Stunde für das Lesen und Überarbeiten des Schutzkonzeptes